Fahrtauglichkeit bei Schizophrenie

Dieses Jahr möchte ich das Projekt Führerschein in Angriff nehmen. In meiner prä-psychotischen Jugend (erste schwere Episode kurz nach dem 18. Geburtstag) habe ich mir das Fahren nicht getraut, aber es wäre rückblickend besser gewesen, ich hätte es damals gemacht. Einfach, weil noch keine Diagnose und Behinderung festgelegt war.
Es ist ein wenig umständlich Informationen zu finden. Hier aber der Teil über die Zulassung der Kraftfahreignung bei Schizophrenen Psychosen:

Schizophrene Psychosen
Die Voraussetzung zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen ist in akuten Stadien schizophrener Episoden nicht gegeben.
Gruppe 1 – Führer von Fahrzeugen der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T
Nach abgelaufener akuter Psychose kann die Voraussetzung zum sicheren Führen  von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 in der Regel wieder gegeben sein, wenn keine Störungen (z. B. Wahn, Halluzination, schwere kognitive Störung) mehr nachweisbar sind, die das Realitätsurteil erheblich beeinträchtigen. Bei der Behandlung mit Psychopharmaka sind einerseits deren stabilisierende Wirkung, andererseits die mögliche Beeinträchtigung psychischer Funktionen zu beachten. Langzeitbehandlung schließt die positive Beurteilung nicht aus (siehe Kapitel 3.12 Betäubungsmittel und Arzneimittel); in
manchen Fällen ist die Langzeitbehandlung hierfür die Voraussetzung, wobei diese Behandlung durch Bescheinigungen des behandelnden Facharztes für Psychiatrie dokumentiert werden sollte. Wenn mehrere psychotische Episoden aufgetreten sind (sog. wellenförmiger Verlauf), sind im Hinblick auf mögliche Wiedererkrankungen die Untersuchungen durch einen
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in festzulegenden Abständen zu wiederholen.
Gruppe 2 – Führer von Fahrzeugen der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und

die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)
Nach einer schizophrenen Erkrankung bleiben für Fahrer der Gruppe 2 die Voraussetzungen zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges in der Regel – abgesehen von besonders günstigen Umständen- ausgeschlossen.
Begründung
Unter Schizophrenien fasst man eine Gruppe von Psychosen mit unterschiedlichem Schweregrad, verschiedenartigen Syndromen und uneinheitlichen Verläufen zusammen. Gemeinsam ist den Schizophrenien, dass alle psychischen Funktionen beein-
trächtigt sein können (nicht nur das Denken), dass die Ich-
Funktion (die psychische Einheit) in besonderer Weise gestört (Desintegration) und die Realitätsbeziehungen beeinträchtigt sein können. Im Verlauf treten akute Erkrankungen auf, auch wiederholt. Diese psychotischen Episoden können entweder ausheilen oder in Teilremissionen (sog. soziale Remissionen) bzw. in Residualzustände (Persönlichkeitsveränderungen) übergehen.
Schwere psychotische Krankheitserscheinungen können das Realitätsurteil eines Menschen in so erheblichem Ausmaß beeinträchtigen, dass selbst die Einschätzung
normaler Verkehrssituationen gestört wird. Schwere psychotische
Körpermissempfindungen können die Aufmerksamkeit absorbieren und die Leistungsfähigkeit senken. Antriebs- und Konzentrationsstörungen können den situationsgerechten Einsatz der psycho-physischen Leistungsfähigkeit mindern. Derartige psychotische Krankheitserscheinungen können also zu Fehlleistungen führen und die allgemeine Leistungsfähigkeit unter das notwendige Maß herabsetzen. In jedem Einzelfall muss –
auch abhängig vom Krankheitsstadium- die Bedeutung aller einzelnen Symptome für die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beurteilt werden.
Stand: 18.1.17 , zuletzt aktualisiert: Dezember 2016
weitere Informationen, auch über andere Erkrankungen
Um die Informationen zusammen zu fassen:
– keine Fahrtauglichkeit bei akuten Psychosen
– keine Eignung für das Führen von Fahrzeugen in Gruppe 2 (umfasst zum Beispiel LKWs)
– bei Gruppe 1: nach abklingen psychotischer Symptome mit medikamentöser Behandlung Fahrtauglichkeit gegeben, aber unter Umständen Einschätzung von psychiatrischem Facharzt
Wie es nun bei mir wird kläre ich noch mit meiner Ärztin ab.
Die Angabe in dem Führerscheinantrag ist im übrigen freiwillig – bei Unfällen kann er aber entzogen werden, wenn die Krankheit Ursache war. Deswegen gebe ich die Krankheit auch lieber an und werde dann sehen, ob ich zugelassen werde oder nicht.

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